![]() Plaque pour micro-essais
专利摘要:
公开号:WO1989011337A1 申请号:PCT/DE1989/000304 申请日:1989-05-12 公开日:1989-11-30 发明作者:Peter Schulz 申请人:Peter Schulz; IPC主号:B01L3-00
专利说明:
[0001] Mikrotestplatte [0002] Die Erfindung betrifft eine Mikrotestplatte mit einer Vielzahl von dicht nebeneinander angeordneten Mediumbehältern, z.B. Ausnehmungen, Vertiefungen, Gefäßen oder dgl. [0003] Insbesondere in biochemischen Laboratorien werden solche Mi krotestp latten für Untersuchungen verwendet und als Einwegbauteile benutzt. Nach Beendigung der Tests werden solche Mikrotestplatten gewöhnlich nicht mehr gebraucht, da das Reinigen und Sterilisieren solcher Mikrotestplatten annähernd so teuer ist wie deren Herstellung. Andererseits ist auch nicht auszuschließen, daß in dem einen oder anderen Mediumbehälter der verwendeten Mikrotestplatte Restbestände vorangegangener Medien haften bleiben, die die Meßergebnisse der nachfolgenden Medien beeinflussen können. [0004] Ferner ist es bekannt, daß bei vielen Tests die Einlaßöffnung der Mediumbehälter eine bestimmte Mindestfläche aufweisen müssen, um mit der Meßsonde brauchbare Meßwerte erzielen zu können. Diese Tatsache hat zur Folge, daß das von dem Mediumbehälter aufgenommene Medium ein Mehrfaches an Volumen beinhaltet, als für die eigentliche Untersuchung erforderlich ist. Hierbei kann Abhilfe teilweise dadurch geschaffen werden, daß die Tiefe der Mediumbehälter möglichst gering gehalten wird. Ab einer bestimmten Tiefe jedoch treten beim Medium Oberflächenspannungen auf, die zur Wölbung der der Sonde zugekehrten Seite der Flüssigkeit und somit zur Verzerrung der Meßergebnisse führen können. Ausgehend von dem obigen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Mikrotestplatte der eingangs genannten Art ohne unangemessenen konstruktiven Aufwand so weiterzubilden, daß unter Verringerung des Volumens der von einzelnen Mediumbehältern aufgenommenen Medien weiterhin gute Meßergebnisse erzielbar sind. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Mikrotestplatte effektiver nutzen zu können. [0005] Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die zu einer Seite der Mikrotestplatte hin offenen Mediumbehälter sich zu ihren Böden hin verjüngen. [0006] Man erkennt, daß die Erfindung jedenfalls dann verwirklicht ist, wenn die der Meßsonde zugekehrte Seite des gemessenen Mediums groß genug und annähernd eben ist und wenn das effektive Volumen des gemessenen Mediums deutlich herabgesetzt werden kann. Die der Meßsonde zugekehrte Seite des Mediumbehälters kann jedoch auch eine deutlich größere Fläche aufweisen wie ein herkömmlicher Mediumbehälter, so daß die Sonde mit einer deutlich größeren Fläche des Mediumbehälters kommunizieren kann. Durch die Verjüngung des Mediumbehälters von seiner Einlaßöffnung zum Boden hin ist nicht nur eine Minimierung des Volumens des getesteten Mediums erreichbar, sondern auch gewährleistet, daß die der Sonde zugekehrte Seite des Mediums (Flüssigkeit) nicht nennenswert gewölbt ist. [0007] Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor. [0008] Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß beide Seiten der Mikrotestplatte einseitig offene Mediumbehälter besitzen, die sich von ihren Einlaßöffnungen zu ihren Böden hin verjüngen, und daß die Böden der auf der einen Seite der Mikrotestplatte ausgebildeten Mediumbehälter zwischen den Einlaßöffnungen der auf der anderen Seite der Mikrotestplatte ausgebildeten Mediumbehälter ausgebildet sind. Durch diese Maßnahmen werden gleichzeitig zwei wesentliche Vorteile erzielt: zum einen kann jede Mikrotestplatte mindestens zweimal verwendet werden und zum anderen wird der wesentliche Teil der Mikrotestplatte zur Bildung von Mediumbehältern genutzt. [0009] Handelt es sich hierbei um eine Mikrotestplatte, bei der die Einlaßöffnungen der Mediumbehälter in ihrer ebenen Boden- bzw. Deckseite ausgebildet sind, dann ist es zweckmäßig, wenn die Böden eben sind und in der Boden- bzw. Deckseite liegen. [0010] Im Rahmen dieses Erf i πdungsgedankens ist es besonders zweckmäßig, wenn die Außenseiten der in der Boden- bzw. Deckseite ausgebildeten Mediumbehälter die Innenseiten der in der Deck- bzw. Bodenseite ausgebildeten Mediumbehälter bilden. Diese Ausführungsform der Erfindung bietet di e Möglichkeit, den Innenteil der Mikrotestplatte als Wände der Mediumbehälter zu nutzen. Der Körper der Mikrotestplatte wird daher voll zur Aufnahme des Mediums genutzt, was gleichzeitig dazu führt, daß der für die Herstellung der Mikrotestplatte verwendete Werkstoff optimal genutzt wird. Hierbei können diese Mediumbehälter kegel- oder pyramidenstumpfförmig ausgebildet sein. Diese beispielhafte Aufzählung zeigt, daß es sich um geometrische Hohlkörper handelt, deren Außenseiten die Umhüllungen von Mediumbehältern der anderen Seite der Mikrotestplatte definieren. [0011] Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Mediumbehälter separate Körper sind, die mit dem Grundkörper lösbar verbindbar sind. Solche Mikrotestplatten sind insbesondere für Proben-Verteiler-Systeme verwendbar, wo die Größe der Mikrotestplatten genormt ist, da die Pipettennadel (n) regelmäßig nur bestimmte Positionen einnehmen können. Besitzt nun die für so ein Proben-Verteiler-System verwendete Mikrotestplatte eine Vielzahl von Mediumbehältern, wobei für den Test nur ein Teil der Mediumbehälter verwendet werden soll, dann können die nicht mit Medium gefüllten Mediumbehälter vom Grundkörper der Mikrotestplatte gelöst werden, um deren Kontamination zu verhindern. [0012] Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß in der Deck- und/oder Bodenseite des Grundkörpers gi tterförmige Raststege ausgebildet sind, die mit den aufgenommenen Mediumbehältern formschlüssig verbindbar sind. Der Grundkörper ist daher als ein gi tterförmiger Aufnahmekörper für die einzelnen Mediumbehä Lter ausgebildet, die nach Bedarf mit dem Grundkörper der Mikrotestplatte verbunden werden können. [0013] Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß die Deck- und/oder Bodenseite der Mikrotestplatte mit einer mit ihr lösbar verbindbaren Folie abdeckbar ist. Damit wird vor allem erreicht, daß die während des Tests kein Medium aufnehmende Seite der Mikrotestplatte mit dem Medium auch nicht in Berührung kommt. [0014] Schließlich sieht eine zweckmäßige Ausgestaltung vor, daß der Grundkörper aus einem verschleißfreien und reißfesten Werkstoff hergestellt ist, während die Mediumbehälter als Einwegbauteile ausgebildet sind. [0015] Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in de r Zeichnung schematisch dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 in perspektivischer Seitenansicht eine Mikrotestplatte mit Mediumbehältern verschiedener Formen, [0016] Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II nach Fig. 1, [0017] Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III nach Fig. 1 , [0018] Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV nach Fig. 1, [0019] Fig. 5 eine vertikale Draufsicht auf eine andere Mikrotestplatte und [0020] Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI nach Fig. 5. [0021] In den Fig. 1 und 5 ist jeweils eine Mikrotestplatte 10 bzw. 12 mit einer Vielzahl von dicht nebeneinander angeordneten Mediumbehältern 20,21, 22,23, 24,25, 26 dargestellt. Man erkennt, daß beide Seiten 30 und 31 der Mikrotestplatte 10 bzw. 12 einseitig offene Mediumbehälter 20, 21, 22, 23, 24, 25 besitzen, die sich von ihren Einlaßöffnungen zu ihren Böden hin verjüngen. Die Böden der auf der einen Seite 31 der Mikrotestplatte 10 ausgebildeten Mediumbehälter 21, 23 und 25 sind zwischen den Einlaßöffnungen der auf der anderen Seite 30 der Mikrotestplatte 10 ausgebildeten Mediumbehälter 20, 22 und 24 ausgebildet. Die Einlaßöffnungen der Mediumbehälter 20, 22 und 24 sind in der einen Seite 30 der Mikrotestplatte ausgebildet, während die Einlaßöffnungen der anderen Mediumbehälter 21, 23 und 25 in der anderen Seite 31 der Mikrotestplatte ausgebildet sind. Die Böden der Mikrotestplatten sind eben, so daß sie keinen nennenswerten Einfluß auf die mit nicht dargestellten Meßsonden feststellbaren Meßwerte haben. [0022] Die Mediumbehälter 20 und 21 sind teilweise quaderförmig mit einer zylindrischen Fortsetzung, während die Mediumbehälter 22 und 23 kegelst umpfförm ig ausgebildet sind. Die Mediumbehälter 24 und 25 bestehen ebenfalls aus einem zylindrischen Teil und aus einem Polyeder. [0023] Die Querschnitte nach Fig. 2, 3 und 4 zeigen, daß alle Mediumbehälter 20 bis 25 sich zu ihren Böden hin verjüngen, was den Vorteil mit sich bringt, daß, obwohl die einzelnen Mediumbehälter relativ wenig Medium aufnehmen, genauso gute Meßergebnisse erreichbar sind, wie bei Mediumbehältern, die einen durchgehenden zylindrischen oder quaderförmigen Querschnitt, der konstant ist, aufweisen. Bei allen diesen Formen der dargestellten Mediumbehälter ist der Grundgedanke verwirklicht, daß sowohl die eine als auch die andere Seite der Mikrotestplatte Medien aufnehmen kann. [0024] Die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Mikrotestplatte 12 besteht aus dicht nebeneinander angeordneten kege Istumpfförmigen Mediumbehältern 26 bis 29, deren Böden 26' bis 29' in der Ebene der Bodenseite angeordnet sind. Man erkennt, daß zwischen jeweils vier Mediumbehältern 26 bis 29 der einen Seite 30 der Mikrotestplatte 12 ein Mediumbehälter 40 der anderen Seite 31 der Mikrotestplatte 12 angeordnet ist. Von diesem Mediumbehälter 40 ist nur der Boden erkennbar, der in der gleichen Ebene liegt wie die Einlaßöffnungen der Mediumbehälter 26 bis 29. Der Raum zwischen dem Mediumbehälter 40 und den angrenzenden Einlaßöffnungen der Mediumbehälter 26 bis 29 ist mit Werkstoff ausgefüllt, so daß das zu testende Medium nicht zwischen den einzelnen Mediumbehältern durchfließen kann. Die Mikrotestplatte nach der Fig. 5 kann aus Acryl, Polycarbonat, Polypropylen, Polysulfon oder dgl. ausgebildet sein. Das Volumen der einzelnen Mediumbehälter 26 bis beträgt regelmäßig zwischen 100 und 1.000 ml. Die matrixartige Anordnung der einzelnen Mediumbehälter führt zu einer besonders guten Ausnutzung der Mikrotestplatte.
权利要求:
ClaimsA n s p r ü c h e 1. Mikrotestplatte mit einer Vielzahl von dicht nebeneinander angeordneten Mediumbehältern, z.B. Ausnehmungen, Vertiefungen, Gefäßen oder dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die zu einer Seite der Mikrotestplatte hin offenen Mediumbehälter (26,27, 28,29) sich zu ihren Böden (26',27', 28,,29') hin verjüngen. 2. Mikrotestplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Seiten (30,31) der Mikrotestplatte (10) einseitig offene Mediumbehälter (20,21, 22,23; 24,25) besitzen, die sich von ihren Einlaßöffnungen zu ihren Böden hin verjüngen, und daß die Böden der auf der einen Seite (31) der Mikrotestplatte (10) ausgebildeten Mediumbehälter (21,23,25) zwischen den Einlaßöffnungen der auf der anderen Seite (30) der Mikrotestplatte (10) ausgebildeten Mediumbehälter (20,22,24) ausgebildet sind. 3. Mikrotestplatte nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Einlaßöffnungen der Mediumbehälter in ihrer ebenen Boden- bzw. Deckseite ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Böden eben sind und in der Boden- bzw. Deckseite (30,31) liegen. 4. Mikrotestplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseiten der in der Boden- bzw. Deckseite ausgebildeten Mediumbehälter die Innenseiten der der Deck- bzw. Bodenseite ausgebildeten Mediumbehälter biIden. 5. Mikrotestplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mediumbehälter der Deck- bzw. Bodenseite (30,31) kegel- oder pyramidenstumpf förmig sind. 6. Mikrotestplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mediumbehälter (20, 24) der Deck- bwz. Bodenseite stufenförmig abgesetzt sind. 7. Mikrotestplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6 mit einem Grundkörper, dadurch gekennzeichnet, daß die Mediumbehälter separate Körper sind, die mit dem Grundkörper lösbar verbindbar sind. 3. Mikrotestplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper rahmenartig ausgebildet und in ihn ein Satz von Mediumbehältern einsteckbar ist. Mikrotestplatte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet. daß der Grundkörper aus einem schlagfesten und chemisch resistenten Werkstoff gebildet ist. 10. Mikrotestplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in der Deck- und/oder Bodenseite des Grundkörpers gi tterförmige Raststege ausgebildet sind, die mit den aufgenommenen Mediumbehältern formschlüssig verbindbar sind. 11. Mikrotestplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Deck- und/oder Bodenseite der Mikrotestplatte mit einer mit ihr lösbar verbindbaren Folie abgedeckt ist. 12. Mikrotestplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkorper aus einem verschleißfreien und resistenten Werkstoff hergestellt ist, während die Mediumbehälter als Einwegbauteile ausgebildet sind.
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同族专利:
公开号 | 公开日 EP0426683A1|1991-05-15|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1989-11-30| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE | 1990-07-27| WWE| Wipo information: entry into national phase|Ref document number: 1989905624 Country of ref document: EP | 1991-05-15| WWP| Wipo information: published in national office|Ref document number: 1989905624 Country of ref document: EP | 1992-12-02| WWW| Wipo information: withdrawn in national office|Ref document number: 1989905624 Country of ref document: EP |
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